AGBs

Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Content Marketing

  1. Vertragsgegenstand
    (1) Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt.

(2) Ziel ist es, dass die im Internet abrufbare Website (im Folgenden: Website) des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: „Keywords“) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

  1. Beratung für Onpage-Maßnahmen
    (1) Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird der Anbieter den Kunden nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird der Anbieter den Kunden auch im Hinblick auf Webanalyse Tools (z. B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten. 

(2) Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich. 

(4) Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird der Anbieter den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen. 

  1. Offpage-Leistungen
    (1) Der Anbieter wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann, und entsprechende Empfehlungen aussprechen (Offpage-Optimierung). 

(2) Nach Absprache mit dem Kunden bemüht sich der Anbieter um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Offpage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt. 

(3) Einzelheiten der vereinbarten Offpage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf die Arten von externen Verlinkungen, Vergütungen für den Link-Kauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.

(4) Ziff. 2 Abs. 4 findet gegebenenfalls entsprechende Anwendung

  1. Prüfung, Reporting und Kommunikation
    (1) Sofern als Leistung gebucht, wird der Anbieter dem Kunden einen monatlichen Bericht („SEO Report“) liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl entnehmen lassen. 

(2) Sofern als Leistung gebucht, wird der Anbieter im Rahmen einer regelmäßigen automatisierten Prüfung SEO-relevante Parameter auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt der Anbieter wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird er den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.

(3) Sofern als Leistung gebucht und der Kunde dem Anbieter entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Anbieter einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.

(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird der Anbieter etwaigen sich aus einem Report ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Kunden in einem monatlichen Telefonat, Videomeeting oder Vorort-Meeting erörtern. Der Anbieter wird dem Kunden dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.

(5) Zur Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion, etc.) zwischen den Parteien stellt der Anbieter dem Kunden Zugang zu einem Collaboration-Tool zur Verfügung. Die Parteien vereinbaren, die Kommunikation vorrangig über diesen Weg zu führen.

  1. Optionale Leistungen
    (1) Soweit der Anbieter sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener Onpage-Optimierungsmaßnahmen, Programmierleistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch den Anbieter zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenen Aufwand vergütet.

  1. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
    (1) Die vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Dabei gelten für die Leistungen des Anbieters folgende Stundensätze:
  • OnPage-Optimierung: 100,00 €
  • OffPage-Optimierung: 100,00 €
  • Optionale Leistungen und Zusatzleistungen: 100,00 €

(2) Abgerechnet wird in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten.

(3) Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass das Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. Im Fall von Abweichungen ist der Anbieter berechtigt, gegebenenfalls nicht verbrauchtes Budget mit Leistungen des Folgezeitraums bzw. vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats zu verrechnen. 

(4) Das Monatsbudget ist nicht feststehend und kann durch einseitige Mitteilung des Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende in Textform für die jeweiligen Folgemonate angepasst werden.

(5) Der Anbieter wird dem Kunden jeweils zum Monatsanfang für den Vormonat eine Auflistung der konkret umgesetzten Maßnahmen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten Budgets in Textform übermitteln. Für den Fall, dass ein gravierender Saldo zugunsten des Anbieters besteht, ist dieser berechtigt, den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen, sofern der entstehende Mehrbetrag mit dem Kunden abgestimmt wurde.

(6) Angemessene Reisekosten werden nach Vorlage der Belege und Rechnungen gesondert erstattet.

(7) Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%. 

(8) Der Anbieter stellt dem Kunden jeweils bis zum 10. des Monats eine Rechnung für die angefallenen Kosten, wobei Budgets für den laufenden Monat und sonstige Preise für den Vormonat berechnet werden. 

Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(9) Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Anbieter kann im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 28 Tagen die weitere Ausführung seiner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen. 

(10) Der Kunde hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch den Anbieter unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Rechnung einschließlich der Verwendung des Monats Budgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung erfolgen.

  1. Sonstige Pflichten des Kunden
    (1) Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren. 

(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von dem Anbieter vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde vom Anbieter vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.

(3) Soweit der Kunde den Anbieter mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.

  1. Freistellung
    (1) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.

  1. Nutzungsrechte
    Der Anbieter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dies schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.
  1. Gewährleistung
    (1) Der Anbieter wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.

(2) Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat. 

  1. Haftung
    (1) Der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Anbieters wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht. 

(2) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt.

(3) Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diese zumutbaren Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

  1. Laufzeit/Kündigung
    (1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn 

  • der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
  • der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
  • der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder
  • der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.

(3) Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten des Anbieters vom Kunden auszugleichen, sofern ein Mehrbetrag mit dem Kunden abgestimmt wurde. Besteht ein Saldo zugunsten des Kunden, ist der Anbieter verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu leisten. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Beratungspflichten des Anbieters. 

  1. Sonstiges
    (1) Dem Anbieter ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Kunden verwenden. 

(2) Sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.

  1. Schlussbestimmungen
    (1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. 

(3) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.

Google Ads & Bing Ads

  1. Vertragsgegenstand
    (1) Die Firma Erhan Herzog - SemUp, im folgenden „SemUp“ genannt, erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing (Kampagnenaufbau, Keyword-Definition, Landing-Pages, Kampagnen-Optimierung, Auswertung der Anfragen). Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der von SemUp erstellten Leistungsbeschreibung.

(2) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen SemUp und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von SemUp schriftlich bestätigt werden.

  1. Angebot und Vertragsabschluss
    (1) Mitarbeiter und / oder Beauftragte von SemUp können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen oder der Listung auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen abgeben.

(2) Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn SemUp ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

(3) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(4) Vor Beginn der Zusammenarbeit entscheidet der Kunde über das Werbebudget bzw. über das gewünschte Paket, das er pro Monat für die Leistungen von SemUp zur Verfügung stellt. Dieses Budget darf durch Aktivitäten von SemUp nicht überschritten werden. 

(5) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform; zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von SemUp erforderlich.

(6) Nach Auftragsannahme/Beginn der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtet, die für die Kampagnenerstellung nötigen Informationen binnen einer Frist von 14 Werktagen bereitzustellen. Andernfalls ist mit einer Verzögerung von 4 Wochen zu rechnen.

(7) Das genannte Startdatum für den Kampagnen-Beginn ist unverbindlich, da es nicht möglich ist, wegen der technischen Gegebenheiten, ein fixes Datum zu vereinbaren. Dies erfolgt jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Beginn der Vertragslaufzeit ist der auf den Starttermin der Kampagne (Onlinestellung) folgende 1. oder 15. eines Monats. Der Kunde wird von SemUp über den Starttermin durch eine E-Mail informiert, sodann bestätigt der Kunde durch ein Abnahmeprotokoll sein Einverständnis und die Ordnungsgemäßheit. Etwaige Einwendungen oder diese Bestätigung hat der Kunde binnen einer Frist von 3 Werktagen zu übersenden, damit SemUp die so erstellten Inhalte vertragsgemäß online stellen kann, um den Auftrag zu erfüllen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so steht dies der Abnahme gleich. 

  1. Leistungsbeschreibung - Suchmaschinenmarketing Google Ads & Bing Ads
    (1) Das SemUp Suchmaschinenmarketing (SEM – Search Engine Marketing) umfasst sämtliche Marketing Maßnahmen, die mit oder durch den Einsatz von Suchmaschinen durchgeführt werden (hinsichtlich auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit).

Des Weiteren werden die Erstellung von Kampagnen und die Definition der mit dem Kunden vereinbarten Suchbegriffe und Suchbegriffs-Kombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen. Bei Bedarf werden Kampagnen-Optimierungen vorgenommen welches zur Standart-Routine der laufenden Betreuung und Überwachung der Kampagnen gehört. Die Performance der Kampagne kann der Kunde in dem jeweiligen Ads-Konto jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen seitens Google oder Bing zur Erfolgsmessung aufgeführt. 

(2) SemUp behält sich das Recht vor, frei zu entscheiden, ob es sinnvoll ist für den Kunden eine neue Landing-Page (z. B. mittels Google Optimize) aufzusetzen oder seine aktuelle Webpage als Microsite (Einzelseite) zu spiegeln.

(3) Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für (Schlüssel-)Begriffe bzw. Keywords.

(4) SemUp kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. SemUp wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

(5) SemUp hat während der Vertragslaufzeit das Recht, den Kunden zu seiner Kampagne zu kontaktieren, um die Resonanz zu ermitteln, Verbesserungspotential zu erkennen und weitere Dienstleistungen anzubieten.

(6) Fremdkosten von Drittanbietern werden von SemUp nicht übernommen. 

  1. Gewährleistung und Haftung
    (1) SemUp übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

SemUp gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

SemUp erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. SemUp kann nicht garantieren, dass die gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird. Nach den allgemeinen Erfahrungen ist in der Regel von einer Steigerung des Geschäftsvolumens und der Anfragen auszugehen.

Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von SemUp liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardware-Mängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

SemUp kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.

Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber muss nachweisen, dass die Mängel schriftlich gegenüber der SemUp gerügt wurden und dass die Mängel auf den Leistungen von SemUp beruhen.

(2) SemUp leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:

  1. a) Bei Vorsatz in voller Höhe.
  2. b) Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
  3. c) In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt: bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn SemUp die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von SemUp nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

  1. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

(1) SemUp stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten, angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind. Ein Recht zur Nutzung der in der Werbekampagne genutzten Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. 

(2) Der Kunde räumt SemUp während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Kunden für Google AdWords-Kampagnen, Landing-Pages und für gespiegeltes Webpages kostenfrei ein.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Dienstleistung Suchmaschinenmarketing Google Ads & Bing Ads wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, auf mindestens 6 Monate abgeschlossen, kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende. Beginn der Vertragslaufzeit ist der auf den Starttermin der Kampagne (Onlinestellung) folgende 1. oder der 15. eines Monats. Der Kunde wird von SemUp über den Starttermin durch eine E-mail informiert. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.

(2) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(3) Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch SemUp  liegen unter anderem vor, wenn

  1. a) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird.
  2. b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Rechnungen nicht beglichen werden konnten.
  3. c) der Auftraggeber von SemUp zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet.
  4. d) der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

  1. Verantwortlichkeit, Freistellung
    (1) SemUp prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten, der Landing-Pages und deren Inhalte allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. SemUp sichert bei der Einrichtung der Kampagne die Einhaltung der entsprechenden Google-Richtlinien zu.

(2) Der Auftraggeber stellt SemUp hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

(3) SemUp behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Marketingmaßnahmen und die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. SemUp führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch. 

  1. Mitwirkung
    (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen (Logos, Bilder, Definitionen, etc.), damit SemUp die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von SemUp unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt SemUp auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von SemUp vorliegen, kann SemUp den Aufwand in Rechnung stellen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist SemUp von der Leistungspflicht befreit. Leistet SemUp dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

(4) SemUp ist nach schriftlicher Zusage des Kunden berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten von Erhan Herzog - Semup nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie z.B. vereinbarte Keywords, vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz
    (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von SemUp oder im Auftrag von SemUp handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Jede Partei ist verpflichtet, solche nicht allgemein zugänglichen betrieblichen Informationen nur für Zwecke dieses Vertrages einzusetzen und zu nutzen und gegenüber Dritten jederzeit strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages weiter.

(2) Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten. Alle Mitarbeiter beider Vertragsparteien sind durch deren Anstellungsverträge zur Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich definierten Leistung zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen auch insofern nach Vertragsbeendigung fort.

  1. Schlussbestimmungen
    (1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. 

(3) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.